"Musikschule" ist in Bayern ein geschützter Begriff. Die Bayerische Sing- und Musikschulverordnung regelt die Voraussetzungen zur Führung dieses Namens. Diese beinhalten einen verlässlichen und kontinuierlichen Unterricht in den Musikalischen Grundfächern, im Instrumentalunterricht aus verschiedenen Bereichen, im Gesangsunterricht und in Ensemblefächern. Sie garantiert, dass auschließlich Lehrkräfte mit musikpädagogischer Befähigung dort arbeiten und Ermäßigungen auf die Gebühren angeboten werden.