Städtische Musikschule Passau Städtische Musikschule Passau

Was unterscheidet den Unterricht an einer Musikschule in Bayern von anderen Musikunterrichtsangeboten?

"Musikschule" ist in Bayern  ein geschützter Begriff. Die Bayerische Sing- und Musikschulverordnung regelt die Voraussetzungen zur Führung dieses Namens. Diese beinhalten einen verlässlichen und kontinuierlichen Unterricht in den Musikalischen Grundfächern, im Instrumentalunterricht aus verschiedenen  Bereichen, im Gesangsunterricht und in Ensemblefächern.                                                 Sie garantiert, dass auschließlich Lehrkräfte mit musikpädagogischer Befähigung  dort arbeiten und  Ermäßigungen auf die Gebühren angeboten werden.

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